Luftaufnahme von Känerkinden

Leinenpflicht für Hunde

Mitteilung vom
28. April 2025

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner

Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass im letzten Dorfblettli eine pauschale Aussage über die Leinenpflicht bei Hunden gemacht wurde (Leinenpflicht von April - Oktober), welche zu Missverständnissen führen kann und so nicht korrekt ist. Gerne führen wir dies deshalb detailiert aus und informieren hiermit über die Pflicht des Leinenzwangs gemäss § 4 Abs. 1 und 2 des Hundereglements der Gemeinde Känerkinden:

Hunde müssen an der Leine geführt werden:

  • auf öffentlichem Grund innerhalb des Siedlungsgebietes
  • bei öffentlichen Veranstaltungen
  • innerhalb des Wohngebietes
  • an verkehrsreichen Strassen
  • auf weiteren, vom Gemeinderat bezeichneten Plätzen oder Orten
  • während der Hauptsetz- und Brutzeit (April - Juli) sind alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen gemäss kantonalem Jagdgesetz
  • auf Anordnung der Kantonstieräztin oder des Kantonstierarztes

Diese Information wird auch im kommenden Dorfblettli veröffentlicht. Für allfällig dadurch entstandene Missverständnisse entschuldigen wir uns und bedanken uns herzlich bei dem grossen Teil der Hundehalterinnen und der Hundehalter, die bereits mit gutem Beispiel voran gehen.

Gemeinde Känerkinden

 

Kontakt

Gemeinde Känerkinden
Hauptstrasse 30
4447 Känerkinden

062 299 22 19
info@kaenerkinden.ch

Öffnungszeiten

Montag ¦ 17.30 - 19.30 Uhr

Donnerstag ¦ 09.30 - 11.30 Uhr

Termine sind ausserhalb der regulären Öffnungszeiten auf Voranmeldung möglich. Kontaktieren Sie uns gerne.

Zahlungsmöglichkeiten: Sie können bei uns mit allen gängigen Karten und Twint bezahlen.

Die Gemeindeverwaltung Känerkinden erbringt seit Januar 2025 die Dienstleistungen für die Gemeinde Wittinsburg.