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Abfallentsorgung
Unseren Werkhof finden Sie an der Hauptstrasse 30. Sie können dort folgende Abfälle entsorgen:
- Glas
- Alteisen
- Kadaver
- Dosen
- Altkleider
- Batterien
- Nespressokapseln
Die Entsorgung ist an Werktagen unter Berücksichtigung der allgemeinen Ruhezeiten gestattet.
Papier-, Karton- und Grüngutsammlung
Die Papier-, Karton- und Grüngutsammlungen finden in einem regelmässigen Intervall statt. Sie finden alle Daten in unserem Abfallmerkblatt oder unserem Terminkalender. Wir informieren Sie auch jeweils über die Gemeinde-News-App und unsere Webseite über anstehenden Entsorgungstermine.
Abfallvignetten
Vignetten für Hauskehricht und Grüngut erhalten Sie im Volg in Buckten oder auf der Gemeindeverwaltung.
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AHV/IV Zweigstelle
Die AHV/IV Zweigstelle der Gemeinde Känerkinden befindet sich auf der Gemeindeverwaltung.https://www.sva-bl.ch/de/
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Amtliche Beglaubigungen
Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen dem nachstehenden Link.
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Anhang zu den Statuten Zweckverband Friedhof
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Anhang zum Anstellungs- und Personalreglement gütlig ab 01.01.2025
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Anmeldung
Ein herzliches Willkommen in Känerkinden. Nach Ihrem Zuzug müssen Sie sich innert 14 Tagen anmelden. Dies können Sie persönlich oder via E-Umzug machen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
- Pass oder Identitätskarte, Heimatschein oder Familienbüchlein (sofern vorhanden)
- Nachweis über die Krankenversicherung (z.B. Ausweis, Versicherungspolice)
Ab dem vollendeten 18. Altersjahr gelten alle als Einzelperson.
Ausländische Staatsangehörige
Bei Zuzug aus einer anderen Baselbieter Gemeinde / Zuzug EU-Bürgerinne und -Bürger aus der ganzen Schweiz:- Reisepass
- Ausländerausweis
- Nachweis über die Krankenversicherung (z.B. Ausweis, Versicherungspolice)
Bei Zuzug aus einem anderen Kanton (nicht EU-Bürger und -Bürgerinnen):
- Reisepass
- Ausländerausweis
- Nachweis über die Krankenversicherung (z.B. Ausweis, Versicherungspolice)
- zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, Drittstaatenangehörige ab Geburt)
Bei Zuzug aus dem Ausland:
- Reisepass
- zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, Drittstaatenangehörige ab Geburt)
- Arbeitsvertrag oder Visa
Die Anmeldung erfolgt für Sie gebührenfrei.
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Antrag auf Ausrichtung eines Pflegekostenbeitrags
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Benützungsordnung für Gemeindelokalitäten
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Bewilligungsgesuch für Strassensperren und Signalisationen
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Brunnenmeister
Die Aufgabe des Brunnenmeisters übernimmt im Auftrag für die Gemeinde Känerkinden:
Hanjörg Eglin Spenglerei und sanitäre Anlagen GmbH
Ansprechperson: Hanjörg Eglin
Ebenmattstrasse 3
4447 Känerkinden062 299 25 83 / 079 276 69 14
Stellvertretung bei Abwesenheit
Mohler Metallbau
Ansprechperson: Christian Mohler
Hauptstrasse 99
4444 Rümlingen062 299 10 82 / 079 730 05 44
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Formular Ausleihe von Festwirtschaftsgarnituren
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Forst
Revierförster
Martin Krähenbühl
Zweckverband Forstrevier oberes Diegtertal
061 971 87 27
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Friedensrichterinnen und -richter
Zuständigkeit Gemeinde Känerkinden:
Friedensrichterinnen und -richter Zivilkreisgericht Ost / Kreis 13
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Gebührenverordnung Zweckverband Friedhof Rümlingen und Umgebung
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Geoinformationsdaten
Die Geoinformationsdaten der Gemeinde Känerkinden werden von der GRG Ingenieure AG, Sissach geführt.
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Gesuch um Bewilligung einer Gelegenheitswirtschaft und/oder Freinacht
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Jagd
Jagdaufseher
Stefan Stohler
079 644 78 60
Jagdleiter
Andreas Fellmann
079 210 75 90
Präsident Jagdgesellschaft Diegten-Känerkinden
Martin Krähenbühl
061 971 87 27
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Kaminfeger/in
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Lernfahrgesuche
Das Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises finden Sie auf der Webseite der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft.
Bitte bringen Sie das ausgefüllte Gesuch inkl. einem farbigen Passfoto, dem ausgefüllten Sehtests und dem gültigen Nothelferausweis (nicht älter als 6 Monate) mit auf die Gemeinde. Wir bestätigen Ihre Personalien und leiten das Gesuch direkt weiter. Sie müssen dafür persönlich auf der Gemeindeverwaltung erscheinen.
Weitere Informationen, sowie das Formular finden Sie unter nachfolgendem Link.
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Meldeformular Höhenfeuer Feuerwehr Homburg
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Merkblatt für den Umgang mit Füchsen im Wohnquartier
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Merkblatt für die Grenzabstände für Grünhecken und Bäume
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Merkblatt Kanton Basel-Landschaft Gelegenheitswirtschaft
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Merkblatt zur Bedienung der Storen MZH Dörlimatt
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Öl- und Gasfeuerungskontrolle
Thomas Emmenegger
Rankmattweg 3
4441 Thürnen061 971 50 63
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Orientierung für Anlässe mit grosser Personenbelegung BGV
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Pilzkontrolle
Pilzkontrolle durch diplomierte Pilzkontrolleure der VAPKO im Jundt-Huus, in
Gelterkinden.
Öffnungszeiten vom 10. August bis 27. Oktober 2024:
Jeweils am Samstag und Sonntag von 16.00 bis 18.00 Uhr.
Ausserhalb der Pilzsaison nach telefonischer Anmeldung:
079 262 85 05 Severin Müller oder 076 412 08 11 Catherine Müller
Für Fragen rund um Pilze beispielsweise: Kulinarisches, Vorträge, Exkursionen, Kurse,
Bildmaterial oder Literatur, schicken Sie doch einfach eine E-mail an Severin Müller:
severin.mueller@hotmail.com oder an: catherinemueller@expertenteam.chEine Kontrolle wird mit einem Kostenbeitrag von CHF 10.00 verrechnet und ist direkt vor Ort zu bezahlen.
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Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
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Reglement über die Familienergänzende Kinderbetreuung
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Reglement über die Organisation der Sozialhilfebehörde
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Reglement über die Pflege und Betreuung zu Hause
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Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen
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Statuten Zweckverband Wasserversorgung oberes Homburgertal
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Todesfall
Trotz der Trauer um den Verlust eines geliebten Menschen, müssen beim Tod eines Angehörigen wichtige Dinge erledigt werden.
Anzeige des Todes
Der Todesfall ist durch die Angehörigen unverzüglich beim Zivilstandsamt / Einwohnerdienste des Sterbeortes unter Vorlegung der ärztlichen Todesbescheinigung zu melden. Schweizer Bürgerinnen und Bürger bringen das Familienbüchlein bzw. Familienausweis mit; Ausländerinnen und Ausländer weisen Pass, Aufenthaltsbewilligung, Familienbüchlein bzw. Familienausweis (sofern vorhanden) oder Geburtsschein, Eheschein, allenfalls Scheidungsurteil oder Todesschein des Ehepartners vor.
Zur Anmeldung sind verpflichtet:
a. die Direktionen von Kliniken, Heimen und Anstalten
b. die Behörden, die vom Todesfall Kenntnis erhalten hat
c. die zugezogene Ärztin oder der zugezogene Arzt sowie die zugezogenen ärztlichen Hilfspersonen.
d. die Familienangehörigen oder die von ihnen Bevollmächtigten
e. die anderen anwesenden Personen, namentlich wer beim Tod einer unbekannten Person zugegen war oder deren Leiche findet
f. die Kommandantin oder der Kommandant eines Luftfahrzeugs sowie der Kapitän oder die Kapitänin eines Seeschiffes
Tritt der Tod nicht am Wohnort ein, so ist zuerst das Zivilstandsamt des Sterbeortes und dann der Einwohnerdienst des Wohnortes aufzusuchen.
Amtliche Publikation / Todesanzeige
Die Bestattungsanzeigen werden nach Wunsch der verstorbenen Person und/oder der Hinterbliebenen publiziert. Auf Wunsch der Angehörigen kann auf die Bekanntmachung verzichtet werden.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Anzeige mit Angabe der Abdankungs- und Bestattungszeit.
- Anzeige "Bestattung im engsten Familien-/Freundeskreis" mit oder ohne Angabe der Abdankungs- oder Bestattungszeit.
- Stille Bestattung. Hier wird keine Zeit angegeben.
- Wurde bestattet. Diese Publikation erscheint am Tag nach der Bestattung.
- Auf Wunsch und mit dem Einverständnis der Hinterbliebenen, veröffentlichen wir den Todesfall auch in im Chänerchinder Dorfblettli.
Abmeldung
Von Amtes wegen informiert werden:
- Zivilstandsamt der Heimatgemeinde
- Zivilstandsamt der Wohngemeinde
- Konsularische Vertretung bei Ausländer/innen
- Sektionschef bei Wehrpflichtigen
- Vormundschaftsbehörde, wenn die verstorbene Person minderjährige Kinder hinterlässt
- Erbschaftsamt (bei der Anmeldung des Todesfalls müssen Sie genaue Angaben über Namen und Adressen der gesetzlichen Erben bereit halten).
Wer durch die Hinterbliebenen zu informieren ist:
- AHV-Auszahlungsstelle - kann telefonisch abgemeldet werden
- Pensionskasse - kann telefonisch abgemeldet werden
- Krankenkasse - je nach Kasse telefonisch oder schriftlich mit einer Kopie des Familienbüchleins bzw. Familienausweis oder einem Todesschein
- IV-Rente oder Ergänzungsleistungen - können telefonisch abgemeldet werden
- Versicherungen
- Arbeitgeber
- Militär/Zivilschutz - Das Dienstbüchlein ist dem Sektionschef zuzustellen.
- Bank und Post
- Wohnungsvermieter/in
- Vereine / Institutionen
- Abonnemente von Zeitungen und Zeitschriften
Um eine Witwen- und/oder Waisenrente zu erhalten, verlangen Sie das entsprechende Antragsformular bei der AHV-Ausgleichskasse.
Weitere detaillierte Informationen und Hilfestellung finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
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Vertrag über die Zusammenarbeit der Gemeinden Känerkinden und Wittinsburg
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Waldentwicklungsplan (WEP) Diegtertal 2016-2030
Den Waldentwicklungsplan der Jahre 2016-2030 finden Sie unter nachfolgendem Link.
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Winterdienst
Der Winterdienst wird im Auftrag der Gemeinde Känerkinden durch den Zweckverband Forstrevier oberes Diegtertal ausgeführt.
Martin Krähenbühl
Zweckverband Forstrevier oberes Diegtertal061 971 87 27
forst.boelchen@bluewin.chBei Fragen allgemeiner Natur wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
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Wohnen in Känerkinden / Immobilien
Für aktuell in Känerkinden verfügbare Immobilienangebote zur Miete oder zum Kauf, verweisen wir Sie gerne auf das Angebot von Newhome. Ein Unternehmen von Schweizer Immobilienfirmen sowie Kantonalbanken.
Links - ...
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