Mitteilung vom
Zusätzliche Massnahmen in Ergänzung zu den Verfügungen vom 25. und 29. Juni 2026 sowie vom 03., 13. und 16. Juli 2026 - bis auf Widerruf.
Verbot im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
Es ist weiterhin verboten, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen, die ein vom Kantonalen Führungsstab geprüftes und bewilligtes Sicherheitskonzept vorlegen können.