Luftaufnahme von Känerkinden

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Abfallentsorgung

Werkhof

Unseren Werkhof finden Sie an der Hauptstrasse 30. Sie können dort folgende Abfälle entsorgen:

  • Glas
  • Alteisen
  • Kadaver
  • Dosen
  • Altkleider
  • Batterien
  • Nespressokapseln

Die Entsorgung ist an Werktagen unter Berücksichtigung der allgemeinen Ruhezeiten gestattet.

Papier-, Karton- und Grüngutsammlung

Die Papier-, Karton- und Grüngutsammlungen finden in einem regelmässigen Intervall statt. Sie finden alle Daten in unserem Abfallmerkblatt oder unserem Terminkalender. Wir informieren Sie auch jeweils über die Gemeinde-News-App und unsere Webseite über anstehenden Entsorgungstermine.

Abfallvignetten

Vignetten für Hauskehricht und Grüngut erhalten Sie im Volg in Buckten oder auf der Gemeindeverwaltung.

Abfallmerkblatt Känerkinden 2024
Abwasserreglement
AHV/IV Zweigstelle

Die AHV/IV Zweigstelle der Gemeinde Känerkinden befindet sich auf der Gemeindeverwaltung.

Amtliche Beglaubigungen

Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen dem nachstehenden Link.

Anmeldung

Zuzug

Ein herzliches Willkommen in Känerkinden. Nach Ihrem Zuzug müssen Sie sich innert 14 Tagen anmelden. Dies können Sie persönlich oder via E-Umzug machen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

  • Pass oder Identitätskarte, Heimatschein oder Familienbüchlein (sofern vorhanden)
  • Nachweis über die Krankenversicherung (z.B. Ausweis, Versicherungspolice) 

Ab dem vollendeten 18. Altersjahr gelten alle als Einzelperson.

Ausländische Staatsangehörige 
Bei Zuzug aus einer anderen Baselbieter Gemeinde / Zuzug EU-Bürgerinne und -Bürger aus der ganzen Schweiz:

  • Reisepass
  • Ausländerausweis
  • Nachweis über die Krankenversicherung (z.B. Ausweis, Versicherungspolice) 

Bei Zuzug aus einem anderen Kanton (nicht EU-Bürger und -Bürgerinnen):

  • Reisepass
  • Ausländerausweis
  • Nachweis über die Krankenversicherung (z.B. Ausweis, Versicherungspolice)
  • zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, Drittstaatenangehörige ab Geburt)

Bei Zuzug aus dem Ausland:

  • Reisepass
  • zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, Drittstaatenangehörige ab Geburt)
  • Arbeitsvertrag oder Visa 

Die Anmeldung erfolgt für Sie gebührenfrei.

Antrag auf Ausrichtung eines Pflegekostenbeitrages
Aufgrabungsgesuch Gemeindestrassen
Belegungsplan MZH Dörlimatt
Benützungsordnung für Gemeindelokalitäten
Bewilligungsgesuch für Strassensperren und Signalisationen
Brennholzbestellung

Angefügt finden Sie das Formular für Brennholzbestellungen.

Brunnenmeister

Die Aufgabe des Brunnenmeisters Ã¼bernimmt im Auftrag für die Gemeinde Känerkinden:

Hanjörg Eglin Spenglerei und sanitäre Anlagen GmbH

Ansprechperson: Hanjörg Eglin

Ebenmattstrasse 3

4447 Känerkinden

062 299 25 83 / 079 276 69 14

 

Stellvertretung bei Abwesenheit

Mohler Metallbau

Ansprechperson: Christian Mohler

Hauptstrasse 99

4444 Rümlingen

062 299 10 82 / 079 730 05 44

E-Umzug / Umzugsmeldung direkt online erledigen

Logo E-Umzug Schweiz

Fahrdienst Frauenverein
Feuerwehr Homburg
Forst

Revierförster

Martin Krähenbühl 

Zweckverband Forstrevier oberes Diegtertal

061 971 87 27

forst.boelchen@bluewin.ch

 

Friedensrichterinnen und -richter

Zuständigkeit Gemeinde Känerkinden:

Friedensrichterinnen und -richter Zivilkreisgericht Ost / Kreis 13

Geoinformationsdaten

Die Geoinformationsdaten der Gemeinde Känerkinden werden von der GRG Ingenieure AG, Sissach geführt.

Gesuchsformular Ausleihe von Festwirtschaftsgarnituren
Identitätskarte / Pass

Die Schweizer Identitätskarte (IDK) ist klein wie eine Kreditkarte. Sie dient als Nachweis Ihrer Identität und Ihrer Staatsangehörigkeit.

Wenn Sie eine neue Identitätskarte benötigen, sprechen Sie bitte bei uns vor. Sie benötigen dazu keinen separaten Termin. Nur die Wohnsitzgemeinde kann einen Antrag für die Identitätskarte ausstellen. Jeder Antrag muss von der antragstellenden Person persönlich unterschrieben werden. Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht überschritten haben, sowie nicht schreibfähige Personen müssen das Antragsformular nicht unterschreiben. Kinder und Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
> Einwilligungserklärung

Passfoto:

  • gerne erstellen wir für Sie ein Foto vor Ort, Sie dürfen jedoch auch ein eigenes Passfoto mitbringen
  • siehe Fotomustertafel


Mitzubringen sind:

  • die bestehende Identitätskarte
  • polizeiliche Verlustmeldung , sofern Sie Ihre Identitätskarte verloren haben oder die Identitätskarte gestohlen worden ist


Gebühren/Gültigkeit:
siehe Gebühren/Gültigkeit

Die Identitätskarte muss vor Ort bezahlt werden. Die Lieferfrist beträgt max. 10 Arbeitstage.

Kombiangebot Identitätskarte und Pass:

Falls Sie beide Ausweisdokumente erneuern lassen möchten, können Sie dies beim Passbüro in Liestal vornehmen lassen.

Jagd

Jagdaufseher

Stefan Stohler

079 644 78 60

Jagdleiter

Andreas Fellmann

079 210 75 90

Präsident Jagdgesellschaft Diegten-Känerkinden

Martin Krähenbühl

061 971 87 27

 

Kaminfeger/in

Roger Spörri 

Kaminfegergeschäft

Hauptstrasse 38

4446 Buckten

079 447 76 13 / rogerspoerri@bluewin.ch

Kleinbaugesuch
Leitbild der Gemeinde Känerkinden
Lernfahrgesuche

Das Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises finden Sie auf der Webseite der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft.

Bitte bringen Sie das ausgefüllte Gesuch inkl. einem farbigen Passfoto, dem ausgefüllten Sehtests und dem gültigen Nothelferausweis (nicht älter als 6 Monate) mit auf die Gemeinde. Wir bestätigen Ihre Personalien und leiten das Gesuch direkt weiter. Sie müssen dafür persönlich auf der Gemeindeverwaltung erscheinen.

Weitere Informationen, sowie das Formular finden Sie unter nachfolgendem Link.

Meldeformular Höhenfeuer
Merkblatt Entsorgung Holzasche
Merkblatt für Grenzabstände für Grünhecken und Bäume
Merkblatt Umgang mit Füchsen im Wohnquartier
Merkblatt zur Bedienung der Storen MZH Dörlimatt
Militärisches Aufgebot

Sie finden die jweils aktuellen Daten zum militärsichen Aufgebot/Fortbildungsdienste der Truppe unter nachfolgendem Link.

Öl- und Gasfeuerungskontrolle

Thomas Emmenegger

Rankmattweg 3

4441 Thürnen

061 971 50 63

Personal- und Besoldungsreglement
Pilzkontrolle

Pilzkontrolle durch diplomierte Pilzkontrolleure der VAPKO im Jundt-Huus, in
Gelterkinden.


Öffnungszeiten vom 10. August bis 27. Oktober 2024:
Jeweils am Samstag und Sonntag von 16.00 bis 18.00 Uhr.


Ausserhalb der Pilzsaison nach telefonischer Anmeldung:
079 262 85 05 Severin Müller oder 076 412 08 11 Catherine Müller


Für Fragen rund um Pilze beispielsweise: Kulinarisches, Vorträge, Exkursionen, Kurse,
Bildmaterial oder Literatur, schicken Sie doch einfach eine E-mail an Severin Müller:
severin.mueller@hotmail.com oder an: catherinemueller@expertenteam.ch

Eine Kontrolle wird mit einem Kostenbeitrag von CHF 10.00 verrechnet und ist direkt vor Ort zu bezahlen.

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
Reglement über die Feuerungskontrolle
Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen
Spartageskarte SBB

Sie können die Spartageskarte der SBB bei der Gemeindeverwaltung Känerkinden beziehen. Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.

Bestellungen sind auch per E-Mail an info@kaenerkinden.ch möglich.

Steuern, Gebühren, Abgaben und Entschädigungen 2024
Todesfall

Merkblatt über das Vorgehen bei Todesfällen

Trotz der Trauer um den Verlust eines geliebten Menschen, müssen beim Tod eines Angehörigen wichtige Dinge erledigt werden.

Anzeige des Todes

Der Todesfall ist durch die Angehörigen unverzüglich beim Zivilstandsamt / Einwohnerdienste des Sterbeortes unter Vorlegung der ärztlichen Todesbescheinigung zu melden. Schweizer Bürgerinnen und Bürger bringen das Familienbüchlein bzw. Familienausweis mit; Ausländerinnen und Ausländer weisen Pass, Aufenthaltsbewilligung, Familienbüchlein bzw. Familienausweis (sofern vorhanden) oder Geburtsschein, Eheschein, allenfalls Scheidungsurteil oder Todesschein des Ehepartners vor.

Zur Anmeldung sind verpflichtet:

a. die Direktionen von Kliniken, Heimen und Anstalten

b. die Behörden, die vom Todesfall Kenntnis erhalten hat

c. die zugezogene Ärztin oder der zugezogene Arzt sowie die zugezogenen ärztlichen Hilfspersonen.

d. die Familienangehörigen oder die von ihnen Bevollmächtigten

e. die anderen anwesenden Personen, namentlich wer beim Tod einer unbekannten Person zugegen war oder deren Leiche findet

f. die Kommandantin oder der Kommandant eines Luftfahrzeugs sowie der Kapitän oder die Kapitänin eines Seeschiffes

Tritt der Tod nicht am Wohnort ein, so ist zuerst das Zivilstandsamt des Sterbeortes und dann der Einwohnerdienst des Wohnortes aufzusuchen.


Amtliche Publikation / Todesanzeige

Die Bestattungsanzeigen werden nach Wunsch der verstorbenen Person und/oder der Hinterbliebenen publiziert. Auf Wunsch der Angehörigen kann auf die Bekanntmachung verzichtet werden.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

 

  • Anzeige mit Angabe der Abdankungs- und Bestattungszeit.
  • Anzeige "Bestattung im engsten Familien-/Freundeskreis" mit oder ohne Angabe der Abdankungs- oder Bestattungszeit.
  • Stille Bestattung. Hier wird keine Zeit angegeben.
  • Wurde bestattet. Diese Publikation erscheint am Tag nach der Bestattung.
  • Auf Wunsch und mit dem Einverständnis der Hinterbliebenen, veröffentlichen wir den Todesfall auch in im Chänerchinder Dorfblettli.

Abmeldung

Von Amtes wegen informiert werden:

  • Zivilstandsamt der Heimatgemeinde
  • Zivilstandsamt der Wohngemeinde
  • Konsularische Vertretung bei Ausländer/innen
  • Sektionschef bei Wehrpflichtigen
  • Vormundschaftsbehörde, wenn die verstorbene Person minderjährige Kinder hinterlässt
  • Erbschaftsamt (bei der Anmeldung des Todesfalls müssen Sie genaue Angaben über Namen und Adressen der gesetzlichen Erben bereit halten).

Wer durch die Hinterbliebenen zu informieren ist:

  • AHV-Auszahlungsstelle - kann telefonisch abgemeldet werden
  • Pensionskasse - kann telefonisch abgemeldet werden
  • Krankenkasse - je nach Kasse telefonisch oder schriftlich mit einer Kopie des Familienbüchleins bzw. Familienausweis oder einem Todesschein
  • IV-Rente oder Ergänzungsleistungen - können telefonisch abgemeldet werden
  • Versicherungen
  • Arbeitgeber
  • Militär/Zivilschutz - Das Dienstbüchlein ist dem Sektionschef zuzustellen.
  • Bank und Post
  • Wohnungsvermieter/in
  • Vereine / Institutionen
  • Abonnemente von Zeitungen und Zeitschriften

Um eine Witwen- und/oder Waisenrente zu erhalten, verlangen Sie das entsprechende Antragsformular bei der AHV-Ausgleichskasse.

Weitere detaillierte Informationen und Hilfestellung finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Waldentwicklungsplan (WEP) Diegtertal 2016-2030

Den Waldentwicklungsplan der Jahre 2016-2030 finden Sie unter nachfolgendem Link.

Wasseranschlussgesuch
Wasserreglement
Winterdienst

Der Winterdienst wird im Auftrag der Gemeinde Känerkinden durch den Zweckverband Forstrevier oberes Diegtertal ausgeführt.

Martin Krähenbühl 

Zweckverband Forstrevier oberes Diegtertal

061 971 87 27

forst.boelchen@bluewin.ch

 

Bei Fragen allgemeiner Natur wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.

Wohnen in Känerkinden / Immobilien

Für aktuell in Känerkinden verfügbare Immobilienangebote zur Miete oder zum Kauf, verweisen wir Sie gerne auf das Angebot von Newhome. Ein Unternehmen von Schweizer Immobilienfirmen sowie Kantonalbanken.

Kontakt

Gemeinde Känerkinden
Hauptstrasse 30
4447 Känerkinden

062 299 22 19
info@kaenerkinden.ch

Öffnungszeiten

Montag ¦ 17.30 - 19.30 Uhr

Donnerstag ¦ 09.30 - 11.30 Uhr

Termine sind ausserhalb der regulären Öffnungszeiten auf Voranmeldung möglich. Kontaktieren Sie uns gerne.

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom 23.12.2024 bis 06.01.2025 geschlossen.

Zahlungsmöglichkeiten: Sie können bei uns mit allen gängigen Karten bezahlen.