Liebe Einwohnerinnen und Einwohner
Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass im letzten Dorfblettli eine pauschale Aussage über die Leinenpflicht bei Hunden gemacht wurde (Leinenpflicht von April - Oktober), welche zu Missverständnissen führen kann und so nicht korrekt ist. Gerne führen wir dies deshalb detailiert aus und informieren hiermit über die Pflicht des Leinenzwangs gemäss § 4 Abs. 1 und 2 des Hundereglements der Gemeinde Känerkinden:
Hunde müssen an der Leine geführt werden:
- auf öffentlichem Grund innerhalb des Siedlungsgebietes
- bei öffentlichen Veranstaltungen
- innerhalb des Wohngebietes
- an verkehrsreichen Strassen
- auf weiteren, vom Gemeinderat bezeichneten Plätzen oder Orten
- während der Hauptsetz- und Brutzeit (April - Juli) sind alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen gemäss kantonalem Jagdgesetz
- auf Anordnung der Kantonstieräztin oder des Kantonstierarztes
Diese Information wird auch im kommenden Dorfblettli veröffentlicht. Für allfällig dadurch entstandene Missverständnisse entschuldigen wir uns und bedanken uns herzlich bei dem grossen Teil der Hundehalterinnen und der Hundehalter, die bereits mit gutem Beispiel voran gehen.
Gemeinde Känerkinden